Die Stiftung zeichnet sich besonders dadurch aus, dass das in ihr gebundene Vermögen auf Dauer rentierlich angelegt wird, im Idealfall auf immer und ewig, wie bei der Stiftung der Volksbank Eifel eG.
Das Stiftungsvermögen ist ein eigenständiges Zweckvermögen, es gehört sozusagen sich selbst. Ihre Autonomie und das Fehlen von Anteilseignern unterscheidet die Stiftung von anderen Einrichtungen, etwa vom Verein oder der Gesellschaft. Das Stiftungsvermögen soll durch Gründungskapital und Zustiftungen wachsen und groß genug sein, um daraus mit seinen Erträgen dauerhaft den bestimmten gemeinnützigen Zweck zu erfüllen. Sie ist einem Baum vergleichbar, der weiter wächst, dessen Früchte aber verbraucht und genossen werden können. Damit der Stiftungszweck besonders wirksam verwirklicht wird, ist es wichtig, dass die Stiftung ihr Wirken in die Öffentlichkeit trägt und das Interesse weiterer Stifter weckt.
Die Stiftung der Volksbank Eifel eG verfolgt ihre Ziele durch die Förderung von Sport-, Kunst-, und Musikvereinen, durch Zuwendungen zu kulturellen Veranstaltungen, Förderung der Ausbildung von Jugendlichen. Sie unterstützt die Eingliederung benachteiligter Kinder und Jugendlichen und Maßnahmen der Natur- und Heimatpflege.
Die Stiftungssatzung sieht einen Stiftungsrat vor, der den Stiftungsvorstand wählt und kontrolliert. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist weiteres Kontrollorgan.