Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien müssen neues Register der Bundesnetzagentur nutzen - Der 31. Januar 2019 war ein wichtiges Datum. Von dem Tag an müssen alle Anlagen, die dem Erneuerbare-Energien-Gesetz unterliegen, gemeldet werden. Dies sind zum Beispiel Photovoltaik- oder Biogasanlagen. Die Betreiber nutzen dafür ein neues Register.
Marktstammdatenregister: So nennt sich dieses Register ganz genau. Es ist ein Projekt der Bundesnetzagentur. Und es soll für einen besseren Überblick über die Stromversorgung in Deutschland sorgen.